Kündigungsvereinbarung beim TSV v. 1861 Deggendorf e.V.

Mit Abschluss der Beitrittserklärung wird ein gültiger Rechtsvertrag zwischen dem Zahler und dem TSV Deggendorf abgeschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich ohne rechtswirksame Kündigung jeweils zum Ende des Kalenderjahres um ein weiteres Jahr.
Eine Ausnahme bildet die Mitgliedschaft eines Studenten bzw. einer Person in Ausbildung. Für diese Personengruppen gilt eine halbjährliche Vertragsbindung mit entsprechender Verlängerung.
In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.
Eine Kündigung muss entweder online per Formular ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt werden ( Nachweis durch Bestätigungsemail )
oder
schriftlich per Einschreiben an den TSV Deggendorf erfolgen.
Eine Kündigung bei einer Abteilung ( Trainer ), per Telefon oder mündlich z. Bsp. im Training selbst ist unwirksam.