Fahrtkosten im Sportbetrieb - sowohl Fahrten zur Sportstätte als auch Fahrten zu offiziellen Terminen außerhalb - können mit einer Spendenbescheinnigung 
des Vereins ausgestattet werden und dann bei der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Ablauf:

1. Erstellung einer Fahrtkostenaufstellung für das gesamte Kalenderjahr - möglichst noch zum Herbst hin
    wichtig: Dabei wird die einfache Entfernung angesetzt - nicht die tatsächlich gefahrenen km

 Besonderheiten 2021 - 2023

Es gilt folgende Neuerung:
Die Pauschale bis zum 20. Kilometer bleibt unverändert; 
ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Wert auf € 0,35.
Dies gilt für 2021 bis 2023.
Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt eine Pauschale von € 0,38.


2. Einreichung der Abrechnung beim Hauptverein
3. Auszahlung noch bis Herbst des Kalenderjahres
4. Rücküberweisung des entsprechenden Betrages vor Ablauf des Kalenderjahres
    wichtig:  Das Geld muss vor dem 31.12. auf dem Konto wertgestellt werden!
5. Ausstellung einer Spendenbescheinigung durch den Verein mit dem Datum des Geldeingang